ein Telekommunikationsnetz, das zur Bereitstellung des öffentlich zugänglichen Telefondienstes genutzt wird und darüber hinaus weitere Dienste wie Telefax- oder Datenfernübertragung und einen funktionalen Internetzugang ermöglicht Quelle: § 3 Ziff. 16 TKG
Telekommunikation
der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen Quelle: § 3 Ziff. 22 TKG
Telekommunikationsanlagen
technische Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können Quelle: § 3 Ziff. 23 TKG
Telekommunikationsdienste
in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen Quelle: § 3 Ziff. 24 TKG
Telekommunikationsdienste, geschäftsmäßiges Erbringen von
das nachhaltige Angebot von Telekommunikation für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht Quelle: § 3 Ziff. 10 TKG
Telekommunikationsdienste, öffentlich zugängliche
der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende Telekommunikationsdienste Quelle: § 3 Ziff. 17a TKG
Telekommunikationsendeinrichtung
eine direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtung zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über elektrisch leitenden Draht, über optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen der Telekommunikationsendeinrichtung und der Schnittstelle des öffentlichen Netzes ein Gerät geschaltet Quelle: § 3 Ziff. 24a TKG
Telekommunikationsgestützte Dienste
Dienste, die keinen räumlich und zeitlich trennbaren Leistungsfluss auslösen, sondern bei denen die Inhaltsleistung noch während der Telekommunikationsverbindung erfüllt wird Quelle: § 3 Ziff. 25 TKG
Telekommunikationsnetz
die Gesamtheit von Übertragungssystemen und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, einschließlich der nicht aktiven Netzbestandteile, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, festen, leitungs- und paketvermittelten Netzen, einschließlich des Internets, und mobilen terrestrischen Netzen, Stromleitungssystemen, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen, unabhängig von der Art der übertragenen Information Quelle: § 3 Ziff. 27 TKG
Telekommunikationsnetz, öffentliches
ein Telekommunikationsnetz, das ganz oder überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dient, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen Quelle: § 3 Ziff. 16a TKG
Tochterunternehmen
ein Unternehmen, das unmittelbar oder mittelbar von einem Mutterunternehmen kontrolliert wird. Quelle: § 2 Ziff. 18 TMG