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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Rechtliche Grundlagen für die Weitergabe von Patientendaten: Umgang mit Auskunftsanfragen

Niedergelassene Ärzte wie auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bekommen diverse Anfragen, dass sie Patientendaten bereitstellen sollen, z. B. wollen Krankenkassen oder deren Medizinischer Dienst (MD, früher MDK genannt) Informationen, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden wünschen Zugriff auf Patientendaten, aber auch Patienten selbst verlangen Auskunft oder auch eine Kopie von Unterlagen.
Diese Arbeitshilfe bietet eine Übersicht, sortiert nach Anfragesteller (Polizei, Patient, …), über einige wesentliche rechtliche Regelungen, kann aber verständlicherweise keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Somit stellt diese Arbeitshilfe eine „Momentaufnahme“ zum Zeitpunkt der Erstellung dar: Rechtliche Vorgaben ändern sich, wenn Gesetze angepasst werden. Daher werden immer URL-Angaben bereitgestellt, wenn den Autorinnen und Autoren diese bekannt sind, sodass Leser im Zweifelsfall eine einfache Möglichkeit haben, die Aktualität der Regelungen zu prüfen. Den Autoren und Autorinnen ist bewusst, dass die Nutzung von in Dokumenten eingebetteten Internet-Links grundsätzlich ein Risiko darstellt. Daher sollte nur bei entsprechendem Vertrauen in die Ersteller des Dokumentes entsprechende Links genutzt werden. Fehlt das Vertrauen, so empfehlen wir mit einem Rechtsklick den Hyperlink zu kopieren, in eine Textanwendung wie Notepad einzufügen und vor Verwendung den Link zu prüfen. Der diesbezügliche Aufwand ist für die Nutzer der Links in Anbetracht des damit verbundenen Nutzens sicherlich gerechtfertigt.

Die Praxishilfe wurde von den Verbänden unter einen Creative Commons-Lizenz (4.0 Deutschland Lizenzvertrag) veröffentlicht. Um sich die Lizenz anzusehen, gehen Sie bitte ins Internet auf die Webseitehttps://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de“ bzw. für den vollständigen Lizenztext auf die Webseitehttps://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode“.

Download der Ausarbeitung:

(Stand: 10. März 2023)