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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Leitfaden zur Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes

Information hat sich im Rahmen des ökonomischen Strukturwandels in fast allen Industrienationen zum vierten Produktionsfaktor neben Arbeit, Kapital und Boden entwickelt. Die Wertschöpfung verlagert sich in vielen Unternehmen von der Produktion hin zur Dienstleistung. Im Dienstleistungssektor Gesundheitswesen entscheiden die Informationen zu einem Patienten über dessen Wohlergehen: bei der Patientenbehandlung ist deshalb insbesondere die Gewährleistung von Verfügbarkeit und von Integrität der notwendigen Informationen essenziell.
Da die IT als Infrastruktur eine immer wichtigere Rolle bei der Gesundheitsversorgung einnimmt und die meisten Geschäftsprozesse mit IT abgebildet werden, handelt derjenige, der eine Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten ohne ein entsprechendes IT-Sicherheitskonzept vornimmt, zumindest fahrlässig, wenn nicht sogar grob fahrlässig. Dieses kann im Ernstfall nicht unerhebliche Haftungskonsequenzen nach sich ziehen.
Doch auch wenn man ein IT-Sicherheitskonzept als grundlegende Voraussetzung zum konstruktiven Ansatz zur Gewährleistung von „IT-Sicherheit“ ansieht, ist oftmals nicht klar, was in ein solches Konzept eigentlich alles hineingehört bzw. wie man ein solches sinnvollerweise, auf die eigene Institution zugeschnitten, entwickelt. Ferner ist oft nicht bekannt, wie bzw. nach welchen Kriterien die wesentlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gruppiert bzw. beschrieben werden sollen. Der von den Verbänden erstellte „Leitfaden zur Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes“ (Stand: 2017-09-29) ist deshalb so konzipiert, dass er bezogen auf die Anforderungen des Gesundheitswesens, praxisorientiert bei der Erstellung eines IT-Sicherheitskonzepts eine entsprechende Hilfestellung geben soll. Wie die Verfasser sich den Aufbau und Struktur eines IT-Sicherheitskonzeptes vorstellen, wird genauer im Abschnitt „Teil 1: Aufbau und Struktur eines IT-Sicherheitskonzeptes“ beschrieben. Dementsprechend sieht der grundsätzliche Aufbau eines diesem Leitfaden folgenden IT-Sicherheitskonzeptes wie folgt aus: Im Abschnitt „Teil 2: Umsetzungshinweise“ werden weiterführende Informationen angeboten, z. B. Beschreibung von Akteuren, Begriffsbestimmungen und weiterführende Literatur.

Die Ausarbeitung wurde unter einen Creative Commons-Lizenz (4.0 Deutschland Lizenzvertrag) veröffentlicht. Um sich die Lizenz anzusehen, gehen Sie bitte ins Internet auf die Webseite https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de bzw. für den vollständigen Lizenztext auf die Webseite https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.

Download des Leitfadens:

(Stand: 29. September 2017)