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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

GMDS Arbeitsgruppe „Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

Frequently Asked Questions

Organisatorisches

  1. Ist die Gruppe neu gegründet worden?
    Nein. Diese Arbeitsgruppe zählt zu den ältesten Arbeitsgruppen der GMDS, sie wurde 1993 gegründet.
  2. Muss ich GMDS-Mitglied sein um in der AG mitzuarbeiten?
    Nein. Die GMDS freut sich über jedes Mitglied, aber eine Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe. Nicht-GMDS-Mitglieder innerhalb der Arbeitsgruppe haben alle Rechte, die auch ein GMDS-Mitglied hat. Lediglich innerhalb der AG-Leitung muss eine Person (Leitung oder stellvertretende Leitung) Mitglied in der GMDS sein.
  3. Wie kann ich Mitglied werden?
    Die Bedingungen für eine Mitgliedschaft werden entsprechend der Satzung der GMDS durch die AG-Leitung festgelegt. Innerhalb dieser AG wurde folgendes Procedere festgelegt:
    - Schicken Sie eine formlose Mail an die AG-Leitung.
    - Sie erhalten dann eine Antwortmail bzgl. Mitgliedschaft und bzgl. der Mitarbeit in der AG.
    Die Mitgliedschaft in der AG ist an einer Mitarbeit geknüpft. Erfolgt zwei Jahre keine Teilnahme an einem AG-Treffen und auch keine Mitarbeit an Ausarbeitungen der AG, so erlischt die Mitgliedschaft in der AG; der AG-Leiter informiert die Betroffenen formlos per E-Mail. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ehrenmitglieder der AG.

GMDS

  1. Wofür steht die Abkürzung „GMDS“?
    Für „Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie“
  2. Wo finde ich weitere Informationen zur GMDS?
    Auf der Homepage der GMDS: http://www.gmds.de
  3. Gibt es die Satzung der GMDS online?
    Ja, auf der Homepage der GMDS: https://gmds.de/ueber-uns/satzung/
  4. Wie kann ich Mitglied in der GMDS werden?
    Informationen finden Sie auf der Homepage der GMDS unter https://gmds.de/index.php?id=164 (inkl. Informationen zu Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmeantrag)

Datenschutz

  1. Worum geht es eigentlich beim Datenschutz?
    Datenschutz bedeutet, Personen vor ungewollter Datensammlungen über die eigene Person zu schützen. Jeder Einzelne soll selbst darüber entscheiden können, wer welche Daten über ihn besitzt, wie lange er die Daten benutzt und wozu die Daten benutzt werden dürfen.
  2. Welche Themengebiete bearbeitet die AG?
    Das Aufgabenspektrum der AG betrifft alle datenschutzrechtlichen Fragen im Gesundheitswesen, also sowohl von Leistungserbringern wie Krankenhäuser oder Arztpraxen als auch von Kostenträger. Ebenso werden auch Fragen zu Forschungsfragen im Gesundheitswesen betrachtet. Der Schwerpunkt liegt derzeit aber eindeutig bei datenschutzrechtlichen fragen im Krankenhausumfeld.
  3. Muss ich einen Datenschutzbeauftragten benennen (früher: „bestellen“?
    Diese Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden. Unsere Checkliste hilft ihnen, diese Frage einzugrenzen.
  4. Wo finde ich die Datenschutzinstitutionen des Bundes und der Länder?
    Die Adressen der Internetauftritte der Aufsichtsbehörden sind unter Links, Aufsichtsbehörden zu finden.