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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

F.A.Q. zur Auftragsverarbeitung

Übersicht,     Unterschiede BDSG/DS-GVO,     Wirksamkeit Altverträge,     Jede Verarbeitung = ADV?,     Verarbeitungsarten,     Unterschiede Verarbeitungsarten,     Unterauftragnehmer,     Verantwortlichkeiten,     Pflichten Auftragsverarbeiter,     Besondere Fragestellungen,,     Fragen aus der Praxis:

6) Umgang mit Unterauftragnehmern

6.1) Ist jede vom Auftragnehmer beauftragte Fremdleistung ein Unterauftragnehmer?

Die Fragestellung, ob jede vom Auftragnehmer beauftragte Fremdleistung (im Rahmen der Auftragsverarbeitungstätigkeiten für den Verantwortlichen) eine " Unterbeauftragung" sein kann, lässt sich grundsätzlich mit einem " Nein" beantworten.
Entscheidend ist, ob ein Zugriff durch den vom Auftragsverarbeiter Beauftragten auf personenbezogene Daten des Verantwortlichen erfolgt oder etwa durch entsprechende Schutzmaßnahmen ein Zugriff ausgeschlossen werden kann. Wenn kein Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Verantwortlichen (i.S. des Auftraggebers des Auftragsverarbeiters) möglich ist, z. B. weil der Auftragsverarbeiter mittels technischer und/oder organisatorischer Maßnahmen gewährleistet, dass kein (rechtskonformer) Zugriff erfolgen kann, liegt die Beauftragung mangels Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des Geltungsbereichs der DS-GVO.
Jedoch muss hierbei immer beachtet werden, dass schon die Kenntnisnahme personenbezogener Daten eine Verarbeitung darstellt. (Siehe zu dieser Thematik auch Abschnitt 9.2.)